Biologisch abbaubare Kunststoffe dürfen kein PE, PP, PS, PVC, EVA und PET enthalten
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Am 9. Februar trafen sich das Büro der staatlichen Verwaltung für Verwaltung, das Generalbüro des Ministeriums für Wohnungsbau und Stadt-ländliche Entwicklung und das Generalbüro des Nationalen
Die Entwicklungs- und Reformkommission hat die herausgegeben
" (ausgestellt vom Landesverwaltungsamt [2021] 4 Nr.), das Dokument wurde am 28. Januar 2021 unterzeichnet.

In der Bekanntmachung wurden sechs Regelungen für die jüngsten Kernaufgaben der Hausmüllklassifizierung in öffentlichen Einrichtungen getroffen. Die 6-Punkte-Regelung umfasst: 1. Schrittweise Standardisierung der Klassifizierung und Kennzeichnung von Hausmüll; 2. Grüne Büros energisch fördern; 3. Übernehmen Sie eine Vorreiterrolle bei der Beendigung der Verwendung von nicht abbaubaren Einwegprodukten aus Kunststoff. 4. Lebensmittelverschwendung weiter stoppen; 5. Weiterhin freiwillige Hilfsaktionen zur Klassifizierung von Hausmüll durchführen; 6. Den Bau von Demonstrationsstandorten für die Klassifizierung von Hausmüll nachhaltig fördern.
Die dritte Anforderung besteht darin, dass öffentliche Einrichtungen bis Ende 2021 die Verwendung von nicht-abbaubaren Einweg--Kunststoffen in der Liste der nicht-abbaubaren Einweg--Kunststoffprodukte in öffentlichen Einrichtungen (erste Charge) vollständig einstellen. Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die Verwendung von nicht-nicht abbaubaren Einweg-Lunchboxen aus Kunststoff, nicht-nicht abbaubarem Einweggeschirr aus Kunststoff, nicht-nicht abbaubaren Einweg-Plastikstrohhalmen, Einweg-Wasser- und Getränkebechern aus Kunststoff sowie ultradünnen Einkaufstüten aus Kunststoff mit einer Dicke von weniger als 0,025 mm gestoppt werden sollte.
Um die Umsetzungsverwirrung öffentlicher Institutionen zu beseitigen, wurde in dem Dokument in Form einer Negativliste ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich nicht-abbaubare Materialien auf Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polystyrol (PS), Polyvinylchlorid (PVC), Ethylen beziehen. -Nicht-biologisch abbaubare Polymermaterialien wie Vinylacetat (EVA) und Polyethylenterephthalat (PET).
Dies ist das erste Mal, dass relevante Abteilungen der State Administration of Management, des Ministeriums für Wohnungsbau und Stadt{0}}ländliche Entwicklung und der Entwicklungs- und Reformkommission biologisch abbaubare Kunststoffe beschrieben haben. Biologisch abbaubare Kunststoffe dürfen kein PE, PP, PS, PVC, EVA und PET enthalten.
Der ursprüngliche Link:https://mp.weixin.qq.com/s/zHaw3E3MtyHvBhhSjAz0Aw
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