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Die gegenseitige AEO-Anerkennung für China und Japan wurde am 1. Juni offiziell umgesetzt

   

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Ab dem 1. Juni 2019 haben China und Japan die AEO-Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung offiziell umgesetzt. Die Zollbehörden Chinas und Japans werden AEO-Unternehmen die Zollabfertigung bei der Abfertigung importierter Waren erleichtern.

Der japanische Zoll hat das führende Zertifizierungsunternehmen des chinesischen Zolls als Chinas AEO-Unternehmen anerkannt. Der chinesische Zoll hat den „zertifizierten Betreiber“ des japanischen Zolls als Japans AEO-Unternehmen anerkannt.

Gemäß der gegenseitigen Anerkennungsvereinbarung werden die Zollbehörden Chinas und Japans den Waren von AEO-Unternehmen größtmögliche Bequemlichkeit bei der gegenseitigen Zollabfertigung bieten, darunter:

1.    AEO-Qualifikationen werden bei der Durchführung von Risikobewertungen vollständig berücksichtigt, um Inspektionen und Aufsicht zu reduzieren;

2.    Entsorgen Sie die Waren, die im größtmöglichen Umfang überprüft werden müssen, schnell.

3.    Benennen Sie einen Kundenbetreuer, der mit dem AEO-Unternehmen kommuniziert, um bei der Zollabfertigung auftretende Probleme zu lösen.

4.    Nachdem sich die Hauptinfrastruktur von der Handelsstörung erholt hat, verpflichtet sich das Unternehmen, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, beispielsweise eine schnelle Zollabfertigung für Waren, die von anderen AEO-Unternehmen importiert werden.

AEO ist die Abkürzung für Authorised Economic Operator, also „zertifizierter Betreiber“. In Übereinstimmung mit den international geltenden Regeln führt der Zoll die Zertifizierung und Anerkennung von Unternehmen mit guter Kreditwürdigkeit, Gesetzestreue und Sicherheitsmanagement durch und gewährt den Unternehmen, die die Zertifizierung bestanden haben, Zollabfertigungsprivilegien und Komfort. Nach der gegenseitigen Anerkennung können die Waren von AEO-Unternehmen in gegenseitig anerkannten Ländern und Regionen bequem behandelt werden, wodurch die Handelskosten wie Hafenabfertigung, Versicherung, Logistikgebühren usw. wirksam gesenkt und die internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden können.

Derzeit wurde die gegenseitige Anerkennung mit 40 Ländern/Regionen erreicht, darunter Singapur, Südkorea, die Sonderverwaltungszone Hongkong, 28 EU-Mitgliedstaaten, die Schweiz und Neuseeland, Israel, Australien, Japan, Weißrussland, Kasachstan, die Mongolei und Uruguay. Die Exporte in die oben genannten Länder und Regionen machten etwa 45 % des Bruttoexports aus.

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