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Greenpeace hat seine Klage gegen Wal-Mart wegen Plastik-Recycling-Etiketten beendet

Eine hochkarätige Klage von Greenpeace gegen Wal-Mart wegen der Recyclingfähigkeit von Kunststoffverpackungen wurde nun beigelegt. Denn ein Bundesrichter wies die Klage der Umweltgruppe aus verfahrensrechtlichen Gründen ab.

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Die erstmals Ende 2020 eingereichte Klage durchlief einen komplizierten Prozess. Doch nachdem die Richterin des US-Bezirksgerichts, Maxine Chesney, Anfang Juni dagegen entschieden hatte, entschied sich Greenpeace, nicht weiterzumachen und beendete die Klage.


In seiner ersten Klage, die 2020 bei einem kalifornischen Gericht eingereicht wurde, sagte Greenpeace, Wal-Mart habe gegen die kalifornischen Verbraucherschutzgesetze verstoßen, indem es einige seiner eigenen Marken-Kunststoffverpackungen betrügerisch als recycelbar gekennzeichnet habe.


Doch der Fall durchlief mehrere Wendungen, und Wal-Mart brachte ihn Anfang 2021 erfolgreich vor ein Bundesgericht in San Francisco, wo der Richter dreimal gegen Greenpeace entschied, der Gruppe jedoch jedes Mal erlaubte, die Klage zu überarbeiten und erneut einzureichen.


Im September beispielsweise entschied Chesney, dass Greenpeace in dem Fall nicht klagebefugt sei, und die Umweltgruppe reichte ihre Klage erneut ein.


Nach der letzten Ablehnung am 10. Mai verzichtete Greenpeace darauf, eine vierte Klage einzureichen.


Wal-mart reagierte nicht auf eine Bitte um Stellungnahme, bezeichnete die Klage von Greenpeace jedoch zuvor als „haltlos“ und erklärte, dass das Unternehmen beim Recycling-Marketing Bundes- und Landesgesetze befolge.


Das Unternehmen hat vor Gericht argumentiert, dass die Klage von Greenpeace weit über die staatlichen und bundesstaatlichen Gesetze hinausgeht, die von Einzelhändlern verlangt werden.


Greenpeace sagte jedoch, dass die endgültige Entscheidung in dem Fall größtenteils auf technischen Fragen beruhte und dass Chesneys Entscheidung eine Gelegenheit für andere rechtliche Schritte eröffnete.


„Dieser Fall wurde vor allem aus verfahrenstechnischen Gründen nicht weiterverfolgt, aber es ist wichtig anzumerken, dass sich das Gericht nicht mit der Substanz und Begründetheit der Rückforderungsansprüche von Wal-mart befasst hat“, sagte Jay Meisel, General Counsel der US-Abteilung von Wal-Mart. Greenpeace möchte direkt mit Wal-Mart zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass seine Praktiken mit seinem Engagement für Recycling und Wiederverwendung im Einklang stehen.“


Howard Hirsch, ein externer Anwalt von Greenpeace, sagte in einer Erklärung, dass Chesneys Entscheidung mit der Ansicht der Umweltgruppe übereinstimme, dass Verstöße gegen die kalifornischen Umweltmarketinggesetze nach dem Gesetz des Bundesstaates gegen unlauteren Wettbewerb verklagt werden können.


„Auf diese Weise öffnet diese Klage Gruppen in Kalifornien die Tür, Unternehmen für ihre Umweltansprüche zur Rechenschaft zu ziehen“, sagte Hirsch.


Greenpeace hatte dem Unternehmen vorgeworfen, die Harz-Identifikationscodes auf seinen Markenverpackungen und Kunststoffen, darunter Polypropylen, Polystyrol und Vinyl, fälschlicherweise als recycelbar gekennzeichnet zu haben.


Die Gruppe argumentiert, dass nicht genügend Verbraucher in Kalifornien diese Art von Kunststoffen effektiv recyceln können, was bedeutet, dass die Behauptung der Recyclingfähigkeit sowohl gegen die grünen Richtlinien der FTC als auch gegen staatliche Gesetze verstößt.


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