Neue Vorschriften für Informationen zur Zollabfertigung in Marokko
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Kürzlich hat der marokkanische Zoll neue Vorschriften erlassen, nach denen der Empfänger und Notifizierer für alle Sendungen nach Marokko ab dem 1. März 2019 (Datum der Ankunft am Bestimmungsort) die ICE-Nummer (15-stellige Nummer) angeben und auf dem Frachtbrief vermerken muss.
Bitte machen Sie bei der Übersendung der B/L-Unterlagen korrekte und vollständige Angaben. Bei unterlassener oder falscher Angabe der ICE-NR. tragen Sie die dadurch entstehenden Haftungsfolgekosten.
Bitte erinnern Sie Lieferanten oder Hersteller daran, dass Exporte nach Marokko darauf achten müssen.
Unsere Müllbeutel mit Kordelzug für den Hausmüll in den Größen klein (15 Liter), mittel (26 Liter), groß (50 Liter) oder x-groß (80 Liter) wurden auf dem marokkanischen Markt gut verkauft. Die erstklassige Qualität und der tolle Preis haben das Vertrauen der Kunden gewonnen.
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